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Der Grosse Rat Basel-Stadt ist das Parlament des Kantons. Es hat 100 Mitglieder. Scheidet ein Mitglied aus, rückt automatisch die nächstplatzierte Person der Wahlliste nach. Für den zurücktretenden Raoul Furlano rückte per 22. Juni Lukas Hug nach, nachdem der Regierungsrat die Wahl validiert hatte. Hug ist Ökonom und seit 2023 Bürgergemeinderat der Stadt Basel. Mit seinem Zwillingsbruder Michael Hug (LDP) sitzt er nun gemeinsam im Rat, was in der Schweizer Politik selten ist. Furlano hat zudem das Fraktionspräsidium an Annina von Falkenstein übergeben.
Das Reglement zum Abstimmen in Abwesenheit (SG 152.250) gehört zu den Rechtsgrundlagen, die den Grossen Rat betreffen. Unter bestimmten Voraussetzungen wie Krankheit, Mutterschaft oder maximal vier frei bestimmbaren Tagen pro Legislatur ist eine Teilnahme von ausserhalb möglich. Die externe Teilnahme muss im Voraus angemeldet werden. Sie beschränkt sich auf Abstimmungen und offene Wahlen, und Wortmeldungen oder Anträge sind nicht möglich. Juristisch gelten diese Ratsmitglieder weiterhin als abwesend und haben keinen Anspruch auf Sitzungsgeld. Die Regelung geht auf Vorstösse zurück, die nach Corona eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Politik und Privatleben verlangten.
Nebenamtliche Richterinnen und Richter werden vom Grossen Rat gewählt. Rücktritte werden daher im Rat bekannt gegeben. Eine dringliche Traktandierung, etwa eines Berichts der Geschäftsprüfungskommission (GPK), setzt einen Ratsbeschluss voraus. So kann ein Geschäft vorgezogen werden, das sonst später behandelt würde.
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