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Nichtionisierende Strahlung (NIS) entsteht unter anderem bei Mobilfunkantennen und WLAN. Der Bund hat die Grenzwerte dafür in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 festgelegt. Die Kantone kontrollieren, ob diese Grenzwerte eingehalten werden. Basel-Stadt geht im kantonalen Umweltschutzgesetz weiter. Der Kanton soll darauf hinwirken, dass die Immissionen durch nichtionisierende Strahlen möglichst gering ausfallen. Diese Vorgabe folgt dem Vorsorgeprinzip. Auch vermutete oder noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken sollen demnach so weit reduziert werden, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Der Bericht an den Grossen Rat ist eine gesetzliche Pflicht. Das kantonale Umweltschutzgesetz sieht seit Anfang 2010 eine jährliche Berichterstattung vor. Der Regierungsrat hielt zum Bericht für 2023 fest, dass die Immissionsgrenzwerte mit grosser Reserve eingehalten wurden und zu weniger als vier Prozent ausgeschöpft waren. Die Veränderungen gegenüber den Vorjahren stuft er als geringfügig ein.
Die Berichte sind für die Bevölkerung wichtig, weil der Ausbau des Mobilfunks, vor allem mit 5G und adaptiven Antennen, in der Öffentlichkeit oft umstritten ist. Regelmässige Messungen und Modellrechnungen machen die Strahlenbelastung nachvollziehbar. Eine Debatte betrifft die Frage, ob Wirkungen auch unterhalb der Grenzwerte auftreten können. Gemeint sind sogenannte athermische oder nichtthermische Effekte. Deshalb bleibt die Wirksamkeit des vorsorglichen Schutzes ein Thema in Politik und Verwaltung.