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Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) ist eine ständige Sachkommission des Grossen Rates. Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt und zugleich der Stadt Basel. Die GSK berät Geschäfte aus den Bereichen Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und medizinische Prävention, medizinische Aus- und Weiterbildung und klinische Forschung, Veterinärmedizin sowie Existenzsicherung und Sozialversicherungen vor. Sie besteht aus 13 Mitgliedern des Grossen Rates. Wenn jemand aus der Kommission ausscheidet, wählt das Plenum einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Dabei wird in der Regel die Fraktions- und Parteienstärke berücksichtigt. Solche Ersatzwahlen sind deshalb üblich und meist Formsache.
Die Kommission bereitet Vorlagen des Regierungsrates vor und stellt dem Plenum Anträge. Dazu gehören Gesetzesrevisionen, Ausgaben und Staatsbeiträge. Zu den jüngeren Geschäften zählen die Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe (2025) und die Teilrevision des Öffentliche-Spitäler-Gesetzes (2024). Im April 2026 kam ein Nachtragskredit für die Auszahlung von Darlehen an das Universitätsspital Basel (USB) hinzu. Rechtlich ist auch der jährliche Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung im Gesundheitswesen relevant, den das Gesundheitsgesetz vorschreibt.
Die GSK ist auch an der Zusammenarbeit der beiden Basel im Gesundheitswesen beteiligt. Zusammen mit der Kommission des Baselbieter Landrates beriet sie die gemeinsame Gesundheitsregion, also die Staatsverträge zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung und zur Spitalfusion. Auch bei sozialpolitischen Fragen wie den Beistandschaften nimmt sie Stellung. Die Mitglieder der Kommission haben deshalb Einfluss auf Gesundheitsversorgung, Spitalfinanzierung und Sozialpolitik im Kanton. Darum ist die Besetzung der Kommission auch für die Bevölkerung von Interesse.
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