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Der Grosse Rat wird das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Beat Leuthardt und Konsorten betreffend gleich lange Spiesse in den Quartieren bei Bauvorhaben behandeln. Es geht um faire Bedingungen bei Bauprojekten in verschiedenen Quartieren.
Der Anzug 21.5517 wurde am 27. Oktober 2021 vom Grossen Rat überwiesen. Der Rat beschloss, auf den Anzug einzutreten und ihn dem Regierungsrat zu überweisen. Die Abstimmung ging mit 52 Ja zu 37 Nein bei 2 Enthaltungen aus. Ein Anzug beauftragt die Regierung, ein Anliegen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Danach entscheidet der Grosse Rat, ob er den Vorstoss abschreibt oder stehen lässt. Gemeint sind laut Titel «gleich lange Spiesse» für Quartiere bei Bauvorhaben. Laut der Antwort der Regierung geht es dabei um die Kostenregeln in baurechtlichen Verfahren, besonders um das Kostenrisiko für Nachbarschaften, die gegen Bauprojekte rekurrieren.
Die Regierung hat ihr Schreiben (Geschäft 21.5517.04, Departement JSD) im Frühjahr 2026 verabschiedet. Im Bulletin der Regierungsratssitzung beantragt sie dem Grossen Rat, den Vorstoss abzuschreiben. Sie begründet dies so: Es liege keine nachvollziehbare und rechtsstaatlich vertretbare Ausnahmesituation vor, die unterschiedliche Kostenregeln innerhalb der baurechtlichen Verfahren oder im Vergleich zu anderen verwaltungsrechtlichen Verfahren rechtfertigen würde.
Die Analyse der Regierung zeigt ausserdem, dass das vorgeschlagene Modell das Kostenrisiko für rekurswillige Nachbarschaften nicht grundlegend senken würde. Das Kostenrisiko der eigenen Parteivertretung bleibt bestehen, während zugleich die Möglichkeit entfällt, im Obsiegensfall eine Parteientschädigung zu erhalten.
Das Thema ist wichtig, weil es um den Zugang von Quartierbewohnenden zu Rechtsmitteln bei Bauprojekten geht. Es berührt das Verhältnis zwischen Bauherrschaften und Nachbarschaften. Die Tagesordnung des Grossen Rates führt das Geschäft unter dem Datum des Regierungsschreibens vom 24. Juni 2026. Der Vorstoss stammt von Herrn Beat Leuthardt.
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