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Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist eine der beiden Oberaufsichtskommissionen des Grossen Rates Basel-Stadt. Sie prüft die Staatstätigkeit: von der Arbeit des Regierungsrats und der Verwaltung bis zu den Gerichtsbehörden und weiteren Trägern öffentlicher Aufgaben. Grundlage sind der Verwaltungsbericht der Regierung, der Bericht des Gerichtsrats und der Gerichte sowie der Bericht der Ombudsstelle. Die GPK darf sämtliche staatlichen Akten einsehen, wenn nicht schwerwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen. Zu ihren Aufgaben gehören auch Fragen zur Gleichstellung sowie grundsätzliche Fragen der Personalpolitik. Die Rechtsprechung der Gerichte ist von dieser Oberaufsicht ausgenommen.
Die Wirkung der Oberaufsicht ist rein politischer Natur. Verbindliche Weisungen an Verwaltungsbehörden oder direkte Sanktionen sind nicht möglich. Deshalb hängt viel vom Gewicht und von der Glaubwürdigkeit der Kommission ab. Ersatzwahlen kommen vor, wenn ein Mitglied ausscheidet. Das Parlament bestimmt dann in einer Wahl die Nachfolge, meist aus derselben Fraktion.
Zuletzt war die GPK mit mehreren grossen Dossiers befasst. Sie legte 2026 einen Spezialbericht zur Kantonspolizei vor. Darin ging es um den Personalunterbestand und den im Juni 2024 veröffentlichten «Bericht Schefer». Ein weiterer Spezialbericht betraf das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Dort forderte die GPK, dass die Behörde ihre Aufgabe als Leitbehörde im Baugesuchsverfahren wahrnimmt. Die personelle Besetzung der Kommission ist daher für die Kontrolle von Regierung und Verwaltung bedeutsam.
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