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Die Richterinnen und Richter der kantonalen Gerichte in Basel-Stadt werden nicht vom Volk gewählt. Das übernimmt der Grosse Rat. Grundlage ist die Motion Heer, die im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) umgesetzt wurde. Sie sieht die Wahl durch den Grossen Rat vor und hebt die Unterscheidung zwischen ordentlichen Richtern und Ersatzrichtern auf. Vorbereitet werden die Wahlen von der Wahlvorbereitungskommission. Die Fraktionen werden eingeladen, ihr Wahlvorschläge zu unterbreiten. Danach folgt der Kommissionsvorschlag an den Rat. Auch Ratsmitglieder können innerhalb einer Frist schriftlich weitere Personen vorschlagen.
Nebenamtliche Richterinnen und Richter arbeiten neben ihrem Hauptberuf am Gericht. Sie unterstützen die Gerichtspräsidien in den ihnen überwiesenen Verfahren. Eine Ersatzwahl ist nötig, wenn jemand vorzeitig ausscheidet, etwa wegen einer Wahl ins Gerichtspräsidium. Gewählt wird dann jeweils für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2027, die am 31. Dezember 2027 endet. Die nächsten ordentlichen Gesamterneuerungswahlen finden entsprechend Ende 2027 statt.
Solche Nachbesetzungen sind in den letzten Jahren häufiger vorgekommen. Ende 2024 traten zwei nebenamtliche Strafrichter zurück, weil sie in Gerichtspräsidien am selben Gericht gewählt wurden. 2025 trat eine weitere Richterin zurück, weil sie ans Appellationsgericht gewählt wurde. Ersatzwahlen sichern die Besetzung des Strafgerichts und damit eine funktionierende Strafjustiz. Politisch spielt auch die Vertretung der Parteien am Gericht eine Rolle. Die Grünen wiesen zum Beispiel auf ihre Untervertretung bei den Richterstellen am Strafgericht hin.