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Die Disziplinarkommission ist eine der ständigen Kommissionen des Grossen Rates von Basel-Stadt. Neben den Oberaufsichts- und den Sachkommissionen kennt der Grosse Rat weitere ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben. Dazu zählen die Petitionskommission, die Begnadigungskommission, die Disziplinarkommission für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sowie die Wahlvorbereitungskommission.
Die Kommission kann dem Grossen Rat beantragen, eine Gerichtspräsidentin oder einen Gerichtspräsidenten, eine Richterin oder einen Richter oder ein Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft des Amtes zu entheben. Vorher holt sie die Stellungnahme des Appellationsgerichts bzw. der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft ein. Zudem kann das Ratsbüro sie damit beauftragen, eine Verletzung der Vertraulichkeit oder Geheimhaltung im Umfeld des Grossen Rates abzuklären. Die Rechtsgrundlagen sind § 65 des Gerichtsorganisationsgesetzes und § 62 der Geschäftsordnung des Grossen Rates. Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern des Grossen Rates.
Die Wahl einer Nachfolge ist ein routinemässiger Vorgang, wenn ein Mitglied aus dem Gremium ausscheidet. Das Plenum besetzt dann den frei gewordenen Sitz. Ein ähnliches Verfahren gab es zum Beispiel schon im Februar 2023, als zwei Mitglieder der Disziplinarkommission neu gewählt wurden.
Die Kommission ist wichtig, weil der Grosse Rat die Kontrolle über die Regierung, Verwaltung und Justiz des Kantons ausübt. Die Disziplinarkommission ist dafür ein Instrument im Bereich der Justiz. Der Grosse Rat ist ausserdem gleichzeitig Kantonsparlament und Parlament der Stadt Basel.
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