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Der Grosse Rat behandelt die Petition P499 «Mehr Kinder dank fairer Steuerpolitik: höhere Kinderabzüge jetzt!», die eine signifikante Erhöhung der kantonalen steuerlichen Kinderabzüge fordert. Die Petitionskommission beantragt, die Petition als erledigt zu erklären; der Grosse Rat folgt diesem Antrag stillschweigend.
Kernpunkte:
Eine Petition ist im Kanton Basel-Stadt ein niederschwelliges Mittel, um ein Anliegen an das Parlament heranzutragen. Die Petitionskommission des Grossen Rats prüft Petitionen, berichtet dem Rat darüber und stellt ihm Antrag. Die Petition P499 «Höhere Kinderabzüge Jetzt!» wurde dort 2025 behandelt. Anders als eine Initiative ist sie rechtlich nicht bindend. Sie verpflichtet den Kanton also nicht zu einer Gesetzesänderung.
Heute sieht das Steuergesetz einen Abzug vom steuerbaren Einkommen für jedes Kind vor. Die Medien nennen dafür 8600 bzw. 8900 Franken. Mit diesem Betrag liegt Basel-Stadt im schweizweiten Mittelfeld. Ein Abzug vom Einkommen entlastet Haushalte mit hohem Einkommen stärker. Kritiker bemängeln deshalb, er helfe Familien kaum, die ohnehin wenig oder keine Steuern zahlen.
Der Hintergrund ist die tiefe Geburtenrate. Sie erreichte 2024 landesweit mit 1,29 einen neuen Tiefststand, in Basel-Stadt lag sie mit 1,09 Kindern am tiefsten.
Der Petent Emmanuel Ullmann hat inzwischen eine Volksinitiative gestartet. Seiner Initiative vorausgeschickt hatte er eine Petition. Die Initiative verlangt 35’000 Franken für das erste, 15’000 Franken für das zweite und 10’000 Franken für jedes weitere Kind. Mit 3131 Unterschriften wurde sie als gültig zustande gekommen erklärt. Die Initiantinnen und Initianten selbst rechnen mit Kosten von mehr als 50 Millionen Franken. Als Nächstes folgen die Behandlung durch Regierung und Grossen Rat sowie eine mögliche Volksabstimmung.