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Kernpunkte:
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist die parlamentarische Aufsichtsinstanz des Grossen Rates. Sie hat die Tätigkeit von Regierung, Verwaltung und Justiz durchleuchtet. Der Regierungsrat veröffentlicht den Jahresbericht, der Verwaltungsbericht und Staatsrechnung vereint. Dieser muss bis spätestens am 15. April bei der Finanzkommission und der GPK sein. Den Rechenschaftsbericht der GPK genehmigte der Grosse Rat am 24. Juni 2026. Er tat dies einstimmig (88:0). Die GPK richtet 36 Feststellungen, 55 Empfehlungen und 18 Forderungen an den Regierungsrat.
Inhaltlich fallen mehrere Schwerpunkte auf. Die GPK sieht Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie ist besorgt über den hohen Anteil externer Fachkräfte bei IT BS. Laut Aussage der Staatsanwaltschaft wurde letztes Jahr kein einziges Verfahren gegen einen Fassadenbetrieb geführt, weil Ressourcen fehlen. Auch die Praxis bei Einvernahmen steht in der Kritik. Ist keine Einvernahme möglich, folgt laut Staatsanwaltschaft eine unbedingte Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe. Beschuldigte können so faktisch eine mildere Strafe «wählen». Die GPK schliesst daraus, dass die Staatsanwaltschaft die Sanktionswahl «systematisch an die Ressourcenlage» anpasst.
Die Staatsanwaltschaft meldet in ihrem Jahresbericht für 2025 immer umfangreichere und komplexere Verfahren. Am Jahresende waren 11'304 Verfahren pendent. Die Belastung der Strafverfolgung ist seit Jahren ein Thema. Für den Kanton ist der Bericht auch finanziell relevant. Die Jahresrechnung 2025 schliesst bei rund 5,4 Milliarden Franken Gesamtaufwand mit einem Überschuss von 12 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 16 Millionen Franken. Der Bericht zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wo die Aufsicht Mängel sieht und welche Nachbesserungen vom Regierungsrat erwartet werden.