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Zu Beginn der Sitzung werden Mitteilungen bekannt gegeben und die Tagesordnung wird zur Genehmigung vorgelegt.
Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt. Er hat 100 Mitglieder und wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und finden meist mittwochs, teils auch donnerstags, im Rathaus am Marktplatz statt. Den Vorsitz führt die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident. Dieses Amt wechselt jährlich.
Zu Beginn jeder Sitzung stehen formale Punkte. Dazu gehören die «Mitteilungen» des Präsidiums. Das sind zum Beispiel Rücktritte und Nachrückungen, eingegangene Vorstösse und Geschäfte, Entschuldigungen und organisatorische Hinweise. Danach wird die Tagesordnung genehmigt. Der Rat kann dabei die Reihenfolge der Geschäfte ändern, Traktanden verschieben oder streichen oder dringliche Punkte aufnehmen. Rechtliche Grundlage ist die Geschäftsordnung des Grossen Rates. Sie regelt Ablauf, Beratung und Abstimmungen.
Das Thema ist für Bürgerinnen und Bürger wichtig, weil die Tagesordnung bestimmt, welche politischen Geschäfte in der Sitzung beraten werden. Das können Budget, Gesetzesänderungen, Ratschläge der Regierung, Petitionen oder Motionen und Anzüge sein. Die Unterlagen und Traktandenlisten veröffentlicht der Grosse Rat auf grosserrat.bs.ch. Dort stehen auch die Protokolle und Informationen zu den Ratsmitgliedern. Die Herbstsitzungen sind oft stark von der Budgetberatung für das Folgejahr geprägt. Welche Geschäfte am 21. Oktober 2026 konkret traktandiert waren, konnte ich nicht überprüfen. Die aktuelle Tagesordnung finden Sie auf der Website des Grossen Rates.
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