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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Thüring und Herrn Faesch betreffend die Belebung der Innenstadt trotz Tramsperre durch temporäre Erleichterungen für Betriebe im Sommer 2026 wird behandelt.
Die Basler Innenstadt ist im Sommer 2026 von Bauarbeiten im Tramnetz betroffen. Der Streckenabschnitt wird dafür zeitweise gesperrt. Gemeint ist vermutlich die Erneuerung von Gleisen und Leitungen im Bereich der Innenstadt. Ich habe die Details nicht mit aktuellen Quellen überprüfen können. Solche Sperrungen führen dazu, dass Tramlinien umgeleitet oder durch Busse ersetzt werden. Die Passantenfrequenz in den betroffenen Strassen kann dadurch sinken. Das trifft vor allem Detailhandel und Gastronomie.
Mit einem Anzug (einem parlamentarischen Vorstoss im Basler Grossen Rat) können Mitglieder die Regierung bitten, etwas zu prüfen und darüber zu berichten. Der Regierungsrat legt dann in einem Schreiben dar, was er unternommen hat oder warum er nicht handelt. Der Grosse Rat entscheidet anschliessend, ob er den Anzug als erledigt abschreibt oder stehen lässt. Im vorliegenden Fall geht es um temporäre Erleichterungen für Betriebe. Das können zum Beispiel grosszügigere Regeln für Aussenbestuhlung und Allmendnutzung sein. Es können auch Gebührenerlasse, Werbemassnahmen oder Veranstaltungen sein. Rechtlich beruht das auf dem Basler Allmendrecht, das die Nutzung des öffentlichen Raums regelt und in der Regel Bewilligungen und Gebühren vorsieht.
Das Thema ist wichtig, weil die Innenstadt für Wirtschaft, Tourismus und Lebensqualität zentral ist. Gleichzeitig steht sie im Spannungsfeld zwischen notwendiger Infrastrukturerneuerung und den wirtschaftlichen Interessen der Gewerbetreibenden. Für die aktuellen Angaben, etwa zu Dauer und Umfang der Sperre, empfiehlt sich ein Blick auf die Informationen des Kantons Basel-Stadt (bs.ch) und der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB).
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