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Der Anzug von Herrn Zürcher und Konsorten verlangt eine unabhängige Beschwerdestelle für Polizeibeschwerden. Der Regierungsrat beantragt Stehenlassen und Überweisung ans Ratsbüro.
Kernpunkte:
Der Anzug geht auf einen Vorstoss von Grossrätin Tonja Zürcher (BastA) aus dem Jahr 2020 zurück. Sie forderte eine Beschwerdestelle für Polizeibeschwerden, die nicht im Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) angesiedelt ist. Kritisiert wurde lange, dass die departementsinterne Beschwerdestelle unter diesem Konstrukt gar nicht unabhängig sein könne. Die Ombudsstelle bezeichnete Frau Zürcher damals als zu schwach, weil sie zwar unabhängig, aber nicht weisungsbefugt sei.
Seither hat sich einiges getan. Seit Januar 2025 behandelt die Ombudsstelle alle Beschwerden gegen Mitarbeitende des JSD. Das geschieht zunächst als Pilotprojekt. Die interne Beschwerdestelle der Kantonspolizei wurde aufgehoben. Die Regierung nennt als Vorteil, dass der Ombudsstelle im Gegensatz zur früheren Stelle «umfassende Untersuchungsrechte» zur Verfügung stehen. Die Beurteilung polizeitaktischer Entscheide während eines Einsatzes gehört weiterhin nicht zu den Aufgaben der Stelle.
Aktuell will die Regierung die Lösung dauerhaft einführen. Sie will die bisherige Pilotregelung gesetzlich verankern, und das Ombudsgesetz soll dafür angepasst werden. Die Bilanz fällt positiv aus: 2025 gingen 604 Beschwerden bei der Ombudsstelle ein, 68 davon betrafen die Kantonspolizei. Die für die Pilotphase bewilligten zusätzlichen 40 Stellenprozente sollen nach Einschätzung der Ombudsstelle um weitere zwei Jahre verlängert werden. Den Anzug von Frau Zürcher will die Regierung vorerst stehen lassen. Als Grund nennt sie die allgemein gestiegene Arbeitsbelastung der Ombudsstelle.
Das Thema ist wichtig, weil es um das Vertrauen in die Polizei und um wirksamen Rechtsschutz bei Vorwürfen wie Gewalt oder Racial Profiling geht. Dabei zählen Unabhängigkeit, Befugnisse und Ressourcen der Beschwerdestelle.