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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Frau von Falkenstein betreffend die Erweiterung von Tagesfamilien durch Tagesgrosseltern wird behandelt.
Tagesfamilien sind eine Form der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dabei betreuen Tageseltern Kinder in ihrem eigenen Haushalt, meist ergänzend zu Kita und Schule. In Basel-Stadt gilt für diese Betreuung eine kantonale Bewilligungspflicht. Sie stützt sich auf die eidgenössische Pflegekinderverordnung. Die Tagesfamilien sind in der Regel über Vermittlungsorganisationen angeschlossen. Diese Organisationen schulen, begleiten und beaufsichtigen die Tageseltern. Der Kanton unterstützt die Betreuung über das Kinderbetreuungsgesetz mit Betreuungsbeiträgen. Eltern erhalten diese Beiträge einkommensabhängig, damit die Kosten tragbar bleiben.
Ein «Anzug» ist im Basler Grossen Rat ein parlamentarischer Vorstoss. Er beauftragt den Regierungsrat, etwas zu prüfen und darüber zu berichten. Der Regierungsrat nimmt im Schreiben zum Anzug Stellung. Das Parlament entscheidet danach, ob es den Anzug als erledigt abschreibt oder stehen lässt. Die Idee der «Tagesgrosseltern» ist, dass auch Menschen im Pensionsalter Kinder stundenweise oder tageweise in ihrem Zuhause betreuen. Das könnte das Angebot erweitern, besonders bei Randzeiten und kurzfristigem Bedarf. Es stellen sich allerdings Fragen zu Bewilligung, Qualifikation, Entlöhnung und Qualitätssicherung. Offen ist auch, wie die Regelung sich zur Betreuung der eigenen Enkelkinder abgrenzt, die bewilligungsfrei ist.
Das Thema ist wichtig, weil die Nachfrage nach flexibler Kinderbetreuung in Basel hoch ist. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, und das Angebot lässt sich nicht beliebig ausbauen. Tagesgrosseltern könnten Familien entlasten und älteren Menschen eine sinnvolle Aufgabe bieten. Ihr Einsatz müsste aber den Schutz und das Wohl der Kinder sicherstellen. Aktuelle Details zum Stand der Prüfung finden sich im Schreiben des Regierungsrates auf grosserrat.bs.ch. Diese Details konnte ich hier nicht abrufen.
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