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Zwei Anzüge werden gemeinsam behandelt: Herr Leonhardt verlangt einen Neuanfang beim Areal Horburg und Herr Balmer eine Rahmenausgabenbewilligung für den aktiven Landerwerb. Der Regierungsrat beantragt beide als erledigt abzuschreiben.
Kernpunkte:
Das Areal Horburg liegt im Basler Quartier Kleinhüningen/Klybeck, im Norden der Stadt. Das Gelände ist eine ehemalige Gewerbe- und Industriefläche. Der Kanton Basel-Stadt hat es erworben, um dort Entwicklungsspielraum für Wohnen und Quartiernutzungen zu bekommen. Zu welchen Konditionen der Kauf erfolgte und welche Nutzung geplant ist, lässt sich in den Unterlagen des Regierungsrats und der Immobilien Basel-Stadt nachlesen. Ich konnte dazu keine aktuellen Quellen abrufen. Die folgenden Angaben stützen sich daher auf allgemeines Wissen.
Ein «Anzug» ist in Basel ein parlamentarischer Vorstoss. Er beauftragt den Regierungsrat, etwas zu prüfen und zu berichten. Wird ein Anzug überwiesen, muss die Regierung nach spätestens zwei Jahren einen Bericht vorlegen. Sie beantragt dann, den Anzug als erledigt abzuschreiben. Das Parlament entscheidet darüber. Es kann den Anzug auch stehen lassen. Dann bleibt er hängig, und der Regierungsrat muss später erneut berichten.
Eine «Rahmenausgabenbewilligung» ist ein vom Parlament genehmigter Kreditrahmen. Der Kanton kann daraus über mehrere Jahre Ausgaben für einen bestimmten Zweck tätigen, hier für den Erwerb von Land. So kann er rasch handeln, wenn Grundstücke auf den Markt kommen.
Hintergrund ist die Basler Wohn- und Bodenpolitik. Nach meinem Kenntnisstand wurde 2021 das Ziel in die Kantonsverfassung aufgenommen, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen bis 2050 auf 25 % zu erhöhen. Das ist in einem dicht besiedelten Stadtkanton mit knappem Land und steigenden Mieten ein zentrales Thema. Ob der Kanton Land aktiv zukaufen oder Areale im Baurecht abgeben soll, ist politisch umstritten.