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Die Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion von Herrn Hoppler und Herrn Thommen betreffend die Nutzung freiwerdender Räumlichkeiten für Kommissionen und Fraktionen des Grossen Rates wird behandelt.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist das Kantonsparlament mit 100 Mitgliedern. Seine Arbeit stützt sich stark auf Sachkommissionen, etwa die Bildungs-, Umwelt- oder Finanzkommission, und auf die Fraktionen. Die Kommissionen beraten Geschäfte vor und tagen oft mehrmals im Monat. Die Fraktionen brauchen Räume für ihre Sitzungen und Vorbereitungen. Die Parlamentsdienste stellen die Infrastruktur dafür bereit. Sie haben ihren Sitz im Rathaus und in nahegelegenen Verwaltungsgebäuden in der Basler Innenstadt.
Eine Motion ist ein verbindlicher Auftrag des Parlaments an die Regierung. Sie verlangt, dass der Regierungsrat eine Massnahme ergreift oder eine Vorlage ausarbeitet. Sie kann vorstossen, was in die Zuständigkeit des Regierungsrates fällt, wenn eine gesetzliche Grundlage dies zulässt. Der Regierungsrat nimmt zu jeder Motion Stellung. Er beantragt entweder die Überweisung, also die Annahme, oder die Ablehnung. Danach entscheidet der Grosse Rat. Wird die Motion überwiesen, muss der Regierungsrat innerhalb einer festgelegten Frist Bericht erstatten oder eine Vorlage unterbreiten.
Das Thema ist relevant, weil Räume in der Basler Innenstadt knapp sind. Wenn die kantonale Verwaltung Flächen freigibt, etwa durch Umzüge oder Standortkonzentrationen, stellt sich die Frage, wer sie künftig nutzt. Die Motion betrifft damit die Ausstattung und Unabhängigkeit des Parlaments gegenüber der Verwaltung. Gleichzeitig geht es um die effiziente Nutzung kantonaler Immobilien. Ich konnte zu diesem konkreten Vorstoss keine aktuellen Quellen abrufen. Den genauen Wortlaut und die Stellungnahme des Regierungsrates finden Sie in der Geschäftsdatenbank des Grossen Rates auf grosserrat.bs.ch.
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