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Die Interpellation Nr. 64 von Herrn Haller fragt nach dem Zusammenhang zwischen der Einführung des Mindestlohns und der Zunahme der Arbeitslosenquote in Basel-Stadt. Der Interpellant erklärt sich höchst unzufrieden.
Kernpunkte:
Basel-Stadt kennt seit dem 1. Juli 2022 einen gesetzlichen Mindestlohn. Es war der erste Deutschschweizer Kanton mit entsprechenden Regeln. Der Mindestlohn gilt nicht für Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag, zum Beispiel die Gastronomie. Er stieg 2025 von 21.70 auf 22 Franken und 2026 auf 22.20 Franken. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 22.50 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 2 des kantonalen Mindestlohngesetzes. Danach wird der Lohn jährlich angepasst, wenn sich der Mischindex positiv entwickelt. Dieser setzt sich aus dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Schweizerischen Lohnindex zusammen.
Ob der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit beeinflusst, ist umstritten. Im April stieg die Arbeitslosenquote in Basel-Stadt auf 4,6 Prozent. FDP-Grossrat Christophe Haller vermutet einen Zusammenhang mit dem Mindestlohn. Die Arbeitsmarktdaten zeichnen ein anderes Bild: Vor allem gut qualifizierte Personen sind auf Stellensuche. Diese Gruppe verdient in der Regel deutlich mehr als den Mindestlohn. Die Regierung hatte früher betont, die Arbeitslosenquote habe nach der Einführung 2022 ein positives Bild abgegeben. Eine Evaluation der Universität Basel (Wirkungsmonitoring) untersucht die Reaktionen der Betriebe auf den Mindestlohn.
Das Thema ist politisch brisant, weil die Schweiz keinen landesweiten Mindestlohn kennt. Kantone und Gemeinden können ihn selbst festlegen. Das Bundesparlament versucht jedoch, diese kantonalen Mindestlöhne wieder auszuhebeln. Auch deshalb sind belastbare Daten zu den Folgen für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wichtig für die Debatte.