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Neue Interpellationen werden am 14. Oktober 2026 um 15.00 Uhr behandelt.
Eine Interpellation ist ein parlamentarisches Instrument des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Jedes Ratsmitglied kann damit rasch Auskunft zu einem Thema verlangen. Der Regierungsrat soll so Informationen liefern. Zugleich ist die Interpellation eine wichtige Anstossfunktion für politische Themen. Der Tagesordnungspunkt «Neue Interpellationen» umfasst die neu eingereichten Vorstösse einer Session. Ihre Titel werden dem Rat in dieser Sitzung bekannt gegeben.
Das Verfahren ist im Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) und in den Ausführungsbestimmungen (AB) geregelt. Eine Interpellation muss spätestens am Montag um 12.00 Uhr vor der Session schriftlich und unterzeichnet beim Parlamentsdienst eingereicht werden. Pro Session darf jedes Ratsmitglied nur eine Interpellation einreichen. Der Regierungsrat kann mündlich in der gleichen Session antworten oder schriftlich in der darauffolgenden Session. Danach erklärt das interpellierende Ratsmitglied, ob es mit der Antwort zufrieden ist.
Bei ausserordentlichen Vorkommnissen gibt es die dringliche Interpellation. Sie kann bis eine halbe Stunde vor Sessionsbeginn eingereicht werden. Findet sie im Rat eine Zweidrittelmehrheit, muss der Regierungsrat sie in derselben Sitzung mündlich beantworten.
Die Beschränkung auf eine Interpellation pro Session wurde bei einer Teilrevision der Geschäftsordnung im Jahr 2023 diskutiert und präzisiert. Interpellationen sind für Bürgerinnen und Bürger wichtig, weil sie zeigen, welche Themen im Parlament aufkommen. Die Antworten der Regierung sind zudem öffentlich über die Website des Grossen Rates einsehbar.
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