00:00:00/ —
Die Motion von Herrn Gallacchi und Konsorten betreffend die Streichung der kantonalen Lenkungsabgabe für Gewerbetreibende wird behandelt.
Die Lenkungsabgabe auf Strom ist im kantonalen Energiegesetz Basel-Stadt geregelt. Die Lenkungsabgabe auf den Stromverbrauch ist im kantonalen Energiegesetz geregelt. Sie soll Anreize zum Stromsparen setzen. Die Einnahmen werden an die Bevölkerung und die Betriebe zurückverteilt. Die Abgabe richtet sich nach den bezogenen Kilowattstunden, der Bonus nach der Lohnsumme. Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus werden für Privathaushalte und Gewerbe separat erhoben.
Die Motion 26.5273 von Herrn Remo Gallacchi und Mitunterzeichnenden verlangt, die Abgabe für Gewerbetreibende zu streichen. Die Motion argumentiert, dass jedes Gewerbe mit demselben Prozentsatz belastet wird. Ein Betrieb wie eine Bäckerei habe ohnehin ein Interesse an sparsamem Stromverbrauch. Die Motion ist am 09.09.2026 eingereicht worden, und zwar als Parallelvorstoss zu einer Motion für Privathaushalte (26.5192). Eine Motion ist ein verbindliches Instrument: Sie verpflichtet den Regierungsrat, eine Gesetzesänderung vorzulegen.
Wichtig ist das Thema für die Frage der Verteilungswirkung. Laut dem Gewerbeverband Basel-Stadt zahlt bei gleicher Lohnsumme ein stromintensiver Handwerksbetrieb mehr Abgabe als ein Bürobetrieb und bekommt gleich viel zurück. Zudem können sich Grossverbraucher mit mehr als 40 GWh Jahresverbrauch von der Abgabe befreien lassen. Nach Angaben des Gewerbeverbands hat der Grosse Rat den Vorstoss nicht überwiesen. Das heisst, die kantonale Abgabe bleibt für Gewerbebetriebe vorerst bestehen.
No speaker statements