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Es wird über einen Antrag auf Fristverlängerung zur Berichterstattung und zur Durchführung der Volksabstimmung über die kantonale Volksinitiative «Für mehr Geld im Portemonnaie (Kaufkraft-Initiative)» beraten. Der Bericht des Regierungsrates liegt vor.
Die kantonale Volksinitiative «Für mehr Geld im Portemonnaie (Kaufkraft-Initiative)» stammt von der FDP Basel-Stadt. Sie verlangt eine Senkung der drei Einkommenssteuersätze um jeweils einen Prozentpunkt. Nach Angaben der Initianten würden dadurch rund 60 Millionen Franken an zusätzlicher Kaufkraft freigesetzt. Ein Haushalt mit 50 000 Franken steuerbarem Einkommen hätte rund 500 Franken mehr. Die FDP begründet das Anliegen mit den Überschüssen des Kantons und der gestiegenen Belastung der Bevölkerung. Der Kanton hatte die Rechnung 2023 mit einem Überschuss von 434 Millionen Franken abgeschlossen. Kritiker verweisen unter anderem auf die Folgen für die Staatsfinanzen.
Die FDP reichte die Initiative im Herbst 2025 ein. Sie gab rund 4000 Unterschriften bei der Staatskanzlei ab. Als formulierte Initiative kam sie mit 3'690 Unterschriften zustande. Der Grosse Rat erklärte sie im März 2026 für rechtlich zulässig. Bei einer Annahme würde die Änderung am 1. Januar nach dem Abstimmungstermin in Kraft treten und ab dieser Steuerperiode gelten.
Fristverlängerungen sind nötig, weil das Gesetz über Initiative und Referendum feste Fristen für die Berichterstattung und die Volksabstimmung vorgibt. Für eine Verlängerung braucht es das Einverständnis des Initiativkomitees. Schon früher wurde die Frist verlängert: Das Geschäft wurde erst in der Dezembersitzung an die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) überwiesen, die Zeit war deshalb zu knapp. Das Geschäft steht nun auf der Tagesordnung vom 14./21. Oktober 2026, mit dem Bericht des Regierungsrates (Finanzdepartement, Geschäft 25.1540.02). Die Dauer der Verlängerung bestimmt, wann die Basler Stimmberechtigten über die Steuersenkung abstimmen können.
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