00:00:00/ —
Der Anzug von Frau Schweizer und Konsorten verlangt die Prüfung einer Registrierungspflicht für S-Pedelecs im Sinne der Gleichstellung der Verkehrsteilnehmenden.
Kernpunkte:
S-Pedelecs sind schnelle E-Bikes, deren Motor bis 45 km/h unterstützt. Im Verkehr sind sie dem Motorfahrrad gleichgestellt. Rechtlich gelten sie deshalb nicht als normale Velos. Sie brauchen ein Kontrollschild und eine E-Bike-Vignette, die jedes Jahr erneuert werden muss. Dazu kommen ein Führerausweis mindestens der Kategorie M, eine Haftpflichtversicherung und die Helmpflicht. Vorgeschrieben ist ausserdem ein Rückspiegel. Die Zulassung läuft über das kantonale Strassenverkehrsamt.
Langsame E-Bikes unterstützen bis 25 km/h. Sie gelten rechtlich wie gewöhnliche Velos und brauchen weder Kontrollschild noch Versicherungs-Vignette. Das ist für die Debatte wichtig. Bei Kontrollen im Strassenverkehr können Halterinnen und Halter nur dann über ein Kennzeichen ermittelt werden, wenn das Fahrzeug eines trägt. Bei normalen Velos und langsamen E-Bikes geht das nicht. Ein gelbes Schild an S-Pedelecs ist dagegen sichtbar, fällt aber wegen seiner Ähnlichkeit mit Mofa-Schildern im Alltag wenig auf.
Der Hintergrund ist die Diskussion über Tempo 30 auf Hauptachsen, die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmenden und die Zunahme von E-Fahrzeugen. Zu diesen zählen auch E-Trottinetts und E-Roller. Ein Anzug im Basler Grossen Rat ist ein Prüfauftrag an die Regierung. Er ist nicht bindend. Eine Standesinitiative wäre dagegen ein Vorstoss des Kantons an die Bundesversammlung. Das Strassenverkehrsrecht, also auch die Kennzeichenpflicht, ist Bundesrecht und kann von Basel-Stadt nicht allein geändert werden.