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Der Anzug von Herrn Urgese und Konsorten fordert die Digitalisierung des Einbürgerungsverfahrens. Der Regierungsrat beantragt die Abschreibung und verzichtet auf ein Votum. Es wurde kein anderer Antrag gestellt, der Anzug wurde stillschweigend abgeschrieben.
Der Anzug von Luca Urgese (FDP) und Konsorten wurde am 21.10.2020 an den Regierungsrat überwiesen. Er fragte unter anderem, ob sich das Einbürgerungsverfahren im Kanton Basel-Stadt vollständig digitalisieren lässt. Als Grundlage nannte er das eKonto, mit dem der Kanton die Voraussetzungen geschaffen hat, Dienstleistungen sicher digital anzubieten. Ein Anzug ist im Basler Parlament ein Prüfauftrag an die Regierung. Er bleibt in der Regel «stehen», bis der Regierungsrat Bericht erstattet hat und der Grosse Rat ihn abschreibt. Die Regierung hatte mehrfach berichtet, zuletzt am 15.09.2026.
Der Auftrag ist inzwischen umgesetzt. Seit Anfang 2026 kann das Gesuch um ordentliche Einbürgerung orts- und zeitunabhängig vollständig digital abgewickelt werden. Gesuchstellende können das Formular online ausfüllen und alle nötigen Unterlagen hochladen. Mit eKonto lässt sich der Bearbeitungsstand jederzeit abrufen. Eine Einreichung ohne eKonto ist möglich, ebenso weiterhin die Gesuchstellung per Post. Für die erleichterte Einbürgerung sind die Formulare digital nicht erhältlich.
Zugleich wurden die Gebühren gesenkt. Seit Juli 2026 kostet eine Einbürgerung für Einzelpersonen über 25 Jahren in Basel 900 Franken statt bisher 1750 Franken. In Riehen und Bettingen wurden die Gebühren ebenfalls gesenkt. Für die Bevölkerung ist das wichtig, weil sich Verfahren und Kosten vereinfachen. Die Verwaltung profitiert von einer durchgehend digitalen Dossierführung und mehr Transparenz im Verfahren. Die Abschreibung schliesst den Vorstoss formell ab.
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