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Es wird über die Gewährung eines Darlehens zur Mitfinanzierung der Neubauten Klinikum 2 (Phase 1, Turm) und Klinikum 3 des Universitätsspitals Basel sowie über einen Nachtragskredit für die Auszahlung der Darlehen beraten.
Das Universitätsspital Basel (USB) plant mit dem Programm «Campus Gesundheit» eine umfassende bauliche Erneuerung seines Standorts. Die Neubauten Klinikum 2 (Phase 1, Turm) und Klinikum 3 sollen die veralteten Gebäude aus den 1930er- bis 1970er-Jahren ersetzen. Sie sollen moderne Abläufe, Operationssäle, Bettenstationen und Notfallbereiche aufnehmen. Das USB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Basel-Stadt und befindet sich im Eigentum des Kantons. Es muss seine Investitionen grundsätzlich selbst finanzieren, wozu es Fremdkapital aufnimmt.
Der Kanton unterstützt solche Grossprojekte üblicherweise mit Darlehen. Dadurch kann das Spital günstigere Zinskonditionen nutzen und die Finanzierung wird abgesichert. Der Grosse Rat muss diese Darlehen als Ausgabe bewilligen. Ein Nachtragskredit ist nötig, wenn im laufenden Budget für die Auszahlung kein oder zu wenig Geld vorgesehen ist. Je nach Höhe der Ausgabe kann ausserdem ein fakultatives Referendum möglich sein.
Das Thema ist wichtig, weil das USB das grösste Spital der Region ist und eine zentrale Rolle in der Spitzenmedizin, der Lehre und der Forschung spielt. Gleichzeitig stehen Spitäler unter finanziellem Druck, unter anderem wegen Tarifen, Fachkräftemangel und gestiegener Baukosten. Die Darlehen belasten die Kantonsfinanzen und bergen Risiken, falls das Spital die Mittel nicht wie geplant erwirtschaftet. Aktuelle Zahlen zu Darlehenshöhe und Zeitplan konnte ich nicht überprüfen. Sie stehen in den Unterlagen auf grosserrat.bs.ch und im Ratschlag der Regierung.
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