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Der Anzug von Frau Schweizer und Konsorten betreffend die Förderung der freiwilligen Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters wird behandelt. Der Regierungsrat ist bereit, den Anzug entgegenzunehmen; es gab keine Wortmeldung und keinen anderen Antrag, der Anzug wurde stillschweigend überwiesen.
Das «Referenzalter» ist der heutige Begriff für das ordentliche Pensionierungsalter in der AHV. Er gilt seit der AHV-Reform 21 und beträgt 65 Jahre für Männer und Frauen. Der Anzug ist ein parlamentarischer Vorstoss im Kanton Basel-Stadt. Er beauftragt den Regierungsrat, etwas zu prüfen und danach zu berichten. Basel-Stadt ist laut dem Vorstoss von der demografischen Alterung und vom Fachkräftemangel besonders betroffen. Der Anzug richtet sich ausschliesslich an Personen, die freiwillig über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten. Geprüft werden sollen geeignete Massnahmen und auch steuerliche Entlastungen für Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter. Die Steuerhoheit liegt weitgehend beim Kanton, deshalb hat Basel-Stadt hier echten Handlungsspielraum.
Auf Bundesebene gilt: Wer nach Erreichen des Referenzalters erwerbstätig ist, bleibt beitragspflichtig, entweder auf dem gesamten Lohn oder mit einem Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat. Unter bestimmten Bedingungen können diese Beiträge die Rente verbessern. Eine Neuberechnung der Rente ist nur auf Antrag und nur einmalig möglich. Die Anreize zum Weiterarbeiten werden also zum Teil durch Bundesrecht bestimmt. Der Kanton kann vor allem bei Steuern, Information und Beratung sowie als Arbeitgeber ansetzen.
Zur aktuellen Entwicklung: Der Grosse Rat hat den Vorstoss stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. Im Vorstoss werden flexible Arbeitsmodelle, weniger administrative Hürden sowie Information und Beratung genannt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst den Entscheid, weil vielen KMU schon heute Fachkräfte fehlen und in zahlreichen Betrieben ein Generationenwechsel ansteht. Das Thema betrifft die Alterssicherung, den Arbeitsmarkt und die Steuerpolitik. Der Regierungsrat muss nun innerhalb der üblichen Frist über das Ergebnis seiner Prüfung berichten.
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