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Die Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion von Frau Mathys und Konsorten betreffend die Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt wird behandelt.
Die Motion betrifft die Frage, wie Immobilien Basel-Stadt (IBS), die Verwalterin der kantonalen Liegenschaften im Finanzvermögen, zur Erreichung der Biodiversitätsziele des Kantons beitragen soll. Konkret verlangt eine Umsetzungsplanung, also einen verbindlichen Fahrplan mit Massnahmen, Zeitplan und Zuständigkeiten für Grünflächen, Dächer, Fassaden und Umgebungen der kantonseigenen Bauten. Zu den üblichen Instrumenten gehören naturnahe Umgebungsgestaltung, Dach- und Fassadenbegrünung, der Erhalt von Altbäumen, die Förderung einheimischer Arten und Nistplätze für Gebäudebrüter wie Mauersegler und Fledermäuse, die Reduktion versiegelter Flächen sowie eine ökologische Pflege.
Hintergrund ist, dass die Schweiz die Biodiversitätskonvention unterzeichnet hat und dass der Bund eine Strategie und einen Aktionsplan Biodiversität verfolgt. Basel-Stadt hat als dicht besiedelter Stadtkanton wenig Fläche, deshalb haben Siedlungsflächen für die Artenvielfalt besonderes Gewicht. Der Kanton fördert die Biodiversität seit längerem, unter anderem über das kantonale Naturschutzkonzept, die Begrünungsvorschriften im Bau- und Planungsrecht (z. B. Pflicht zur Dachbegrünung) und über Massnahmen gegen Hitze im Stadtraum («Stadtklima»). Ich konnte die Details zur Motion und zur Stellungnahme des Regierungsrates nicht über eine aktuelle Recherche prüfen. Die genauen Formulierungen finden Sie auf der Website des Grossen Rates unter grosserrat.bs.ch.
Die Motion ist rechtlich verbindlicher als ein Anzeichen- oder Postulatsauftrag: Mit einer überwiesenen Motion wird der Regierungsrat verpflichtet, eine Vorlage oder Massnahme innerhalb einer festgelegten Frist auszuarbeiten. Der Grosse Rat entscheidet, ob er die Motion überweist, und der Regierungsrat nimmt zuvor Stellung dazu. Die Frage ist wichtig, weil die öffentliche Hand mit ihrem Liegenschaftsbestand eine Vorbildfunktion hat und die Umsetzung der Biodiversitätsziele wesentlich davon abhängt, ob konkrete Massnahmen auf eigenen Flächen verbindlich geplant werden.
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