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Der Bericht des Regierungsrates zur Lehrstellensituation und zur Situation im Bereich der beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2025 wird behandelt.
Der Regierungsrat muss dem Grossen Rat jedes Jahr über die Lehrstellensituation und die berufliche Nachholbildung berichten. Grundlage ist § 40e des Kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung (SG 420.200). Die Bildungs- und Kulturkommission diskutiert den Bericht zuerst. Danach geht er zur Diskussion und Kenntnisnahme an den Grossen Rat. Die berufliche Nachholbildung ist der Berufsabschluss für Erwachsene. Sie soll Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II eine Nachqualifikation ermöglichen.
Der Bericht für 2025 zeigt einen robusten Lehrstellenmarkt. Es gibt trotz eines leichten Rückgangs rund 1265 offene Lehrstellen. Der Bestand der Lehrverträge ist um 3,9 Prozent auf 5640 gestiegen und liegt damit wieder auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Die Lehrvertragsauflösungen bleiben mit rund 13% relativ konstant. Die Berufsbildung ist in Basel-Stadt weniger verbreitet als im Rest der Schweiz. Nach der obligatorischen Schule beginnen nur 24 Prozent direkt eine berufliche Grundbildung.
Der Kanton will mehr Jugendliche zu einem Abschluss führen. Die Abschlussquote liegt aktuell bei 87,5% und soll Richtung 95% steigen. Dazu dient der 2025 lancierte Masterplan Berufsbildung. Er soll die Attraktivität der Lehre stärken, Übergänge verbessern und mehr Abschlüsse ermöglichen. Zudem beantragt der Regierungsrat, die Motion für einen kantonalen Berufsbildungsfonds als Anzug zu überweisen. Das Thema ist wichtig, weil die Berufsbildung eine tragende Säule des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt ist. Angesichts des Fachkräftemangels sichert sie den Nachwuchs der Betriebe und eröffnet Jugendlichen und Erwachsenen Berufsperspektiven.
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