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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Gallacchi und Konsorten betreffend die Regelung der Bespielungspläne wird behandelt.
Bespielungspläne sind im Kanton Basel-Stadt Nutzungspläne für zentrale öffentliche Plätze. Der Regierungsrat wollte damit die Nutzung dieser Plätze längerfristig darstellen und transparent machen. Rechtlich hängen sie mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) zusammen. Dieses hat das frühere Allmendgesetz abgelöst. Bei der Beratung des NöRG im Jahr 2013 wurde auch diskutiert, ob die Zuständigkeit für den Erlass dieser Pläne beim Regierungsrat oder beim Grossen Rat liegen soll. Heute erarbeitet die Verwaltung die Pläne. Sie legen fest, wo und wie oft Märkte, Messen, Strassenfeste und andere Veranstaltungen stattfinden dürfen.
Der Anzug 25.5148 von Herrn Remo Gallacchi (Die Mitte) und Konsorten wurde am 09.04.2025 eingereicht und betrifft die Regelung der Bespielungspläne. Ein Anzug beauftragt den Regierungsrat, etwas zu prüfen und darüber zu berichten. Das Schreiben des Regierungsrates ist die Antwort auf diesen Auftrag. Laut dem Bulletin des Regierungsrates beantragt dieser dem Grossen Rat, den Anzug abzuschreiben. Der Grosse Rat entscheidet nun, ob er den Anzug als erledigt abschreibt. Er kann ihn auch stehen lassen und damit weiter verfolgen.
Das Thema ist wichtig, weil Bespielungspläne bestimmen, wie viel Raum für Events, Gewerbe, Gastronomie und Anwohnerinteressen auf Plätzen wie dem Barfüsserplatz oder dem Marktplatz bleibt. Der Entscheid beeinflusst damit Planungssicherheit für Veranstalter, Lärmschutz für Anwohnende und die Attraktivität der Innenstadt.
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