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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Lötscher-Steiger und Konsorten betreffend die Zukunft der Kirchengebäude in Basel-Stadt wird behandelt.
Der Anzug von Grossrat Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) und Mitunterzeichnenden stammt aus dem Jahr 2024. Die Kirchengebäude der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Basel-Stadt gehören nicht dem Staat, sondern den jeweiligen Konfessionen bzw. Gemeinschaften. Die Römisch-katholische Kirche besitzt elf, mehrheitlich denkmalgeschützte Kirchengebäude. Die Christkatholische Kirche besitzt eines. Der Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie wichtig diese Gebäude für Stadtbild, Tourismus und Kultur sind. Er fragt auch, ob der Kanton das Eigentum oder den Unterhalt übernehmen könnte. Dafür käme eine Übertragung an den Kanton oder an eine zusammen mit den betroffenen Gemeinschaften gegründete Organisation infrage. Ein Anzug ist im Basler Parlament ein Prüfungs- und Berichtsauftrag an die Regierung. Er ist rechtlich weniger verbindlich als eine Motion.
Rechtlich beruht die Zusammenarbeit von Kanton und Kirchen auf dem Kirchengesetz von 1973 und der Kirchenverordnung von 1994. Beide regeln die Zuständigkeiten und die staatlichen Beiträge an die Kirchen.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat inzwischen schriftlich geantwortet. Er beantragt, den Anzug abzuschreiben. Seine Begründung: Das geltende Basler Modell der «hinkenden» Trennung von Kirche und Staat und die gesetzlich verankerten Staatsbeiträge hätten sich bewährt. Sie sollen in der heutigen Form beibehalten werden. Der Grosse Rat entscheidet, ob er den Anzug abschreibt oder stehen lässt.
Das Thema ist wichtig, weil sinkende Mitgliederzahlen und hohe Unterhaltskosten viele Kirchen belasten. Es geht um die Frage, wer die oft denkmalgeschützten Gebäude langfristig erhält und nutzt. Dazu kommt, dass die Römisch-katholische Kirche Basel-Stadt im September 2026 eine Teilrevision ihrer Kirchenverfassung zur Mitgliedschaft genehmigen liess.
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