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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Urgese und Konsorten betreffend die Stärkung des fairen Wettbewerbs zwischen kantonalen Unternehmen und Privaten wird behandelt.
Der Anzug betrifft die Frage, wie weit kantonale Unternehmen in Basel-Stadt im Wettbewerb mit privaten Anbietern tätig sein dürfen und wie sich gleich lange Spiesse sicherstellen lassen. Gemeint sind Betriebe im Eigentum des Kantons, etwa die IWB, die BVB, die Basler Kantonalbank oder weitere öffentlich-rechtliche Anstalten. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben, bieten teils aber auch Leistungen an, die Private ebenfalls anbieten, zum Beispiel im Energie-, Telekommunikations- oder Dienstleistungsbereich. Ich konnte für diese Zusammenfassung keine aktuellen Quellen abrufen. Die folgenden Angaben stammen aus allgemeinem Wissen und sind nicht mit der konkreten Vorlage abgeglichen.
Rechtlich spielen mehrere Ebenen mit. Die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 der Bundesverfassung und das Binnenmarktgesetz verlangen, dass der Staat den Wettbewerb nicht verzerrt. Das Bundesgericht verlangt für wirtschaftliche Tätigkeiten des Staates eine gesetzliche Grundlage und ein öffentliches Interesse. Das Gesetz muss ausserdem verhältnismässig sein. Kritisiert wird häufig, dass staatsnahe Unternehmen von Vorteilen profitieren könnten. Dazu zählen Staatsgarantien, günstigere Finanzierung, Steuerprivilegien oder Quersubventionierung aus monopolisierten Bereichen. Dazu kommen die Public-Corporate-Governance-Vorgaben des Kantons, die Eigentümerstrategien und die Rolle der Finanzkontrolle.
Ein Anzug im Grossen Rat beauftragt die Regierung, einen Sachverhalt zu prüfen und zu berichten. Das Schreiben des Regierungsrates ist daher ein Zwischen- oder Schlussbericht. Der Grosse Rat entscheidet, ob er den Anzug abschreibt oder stehen lässt. Das Thema ist wichtig, weil es um den Umgang mit Steuergeldern geht. Es betrifft auch die Chancen des lokalen Gewerbes und die Qualität und die Preise öffentlicher Leistungen für die Bevölkerung.
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