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Das Schreiben des Regierungsrates zur Interpellation Nr. 93 von Frau Trevisan betreffend neue Krebstherapien und ob der Zugang für Patient:innen in Basel gewährleistet bleibt, wird behandelt.
Neue Krebstherapien wie Immuntherapien (Checkpoint-Inhibitoren), zielgerichtete Medikamente, CAR-T-Zelltherapien und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate verbessern die Überlebenschancen deutlich. Sie sind aber sehr teuer, oft mit Kosten im sechsstelligen Bereich pro Patientin oder Patient und Jahr. In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Medikamente, wenn sie auf der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Die Aufnahme setzt Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit voraus (KVG). Die Preise werden mit den Herstellern verhandelt, häufig mit vertraulichen Rabatten (Preismodellen).
Zugangsprobleme entstehen vor allem durch zwei Umstände. Zum einen vergeht zwischen der Zulassung durch Swissmedic und der SL-Aufnahme oft Zeit. Zum anderen werden Therapien im Einzelfall oder ausserhalb der Zulassung (Off-Label-Use) nach Art. 71a–d KVV nur nach Kostengutsprache der Krankenkasse vergütet. Das kann zu Verzögerungen und ungleicher Behandlung führen. Der Bund hat in den letzten Jahren Anpassungen bei der Vergütung und bei den Preismodellen diskutiert und umgesetzt, auch im Rahmen der Kostendämpfungspakete.
Für Basel ist das Thema besonders relevant. Hier sind das Universitätsspital Basel und das Universitätsspital mit Kantonsspital Baselland als Zentren der Spitzenmedizin angesiedelt, und der Pharmastandort prägt die Region. Der Kanton ist für die Spitalplanung und die Gesundheitsversorgung mitverantwortlich. Für Patientinnen und Patienten geht es um eine gleichberechtigte und rasche Versorgung. Für die Spitäler geht es zudem um die Finanzierung teurer Therapien im stationären und ambulanten Bereich.
Ich konnte keine aktuellen Quellen abrufen. Die Angaben beruhen auf allgemeinem Wissen und sind nicht mit der Website des Kantons Basel-Stadt belegt.
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