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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Frau Gölgeli und Konsorten betreffend den Universitätszugang für Spät- und Wiedereinsteigende an der Universität Basel wird behandelt.
Der Anzug betrifft den Zugang zur Universität Basel für Menschen, die erst spät oder nach einer längeren Unterbrechung ein Studium aufnehmen möchten. Gemeint sind etwa Personen ohne gymnasiale Matura, mit Berufsausbildung oder langer Berufs- und Familienphase. Ein «Anzug» ist im Kanton Basel-Stadt ein parlamentarischer Vorstoss. Der Grosse Rat bittet damit den Regierungsrat, ein Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten. Die Regierung antwortet mit einem Schreiben. Danach entscheidet das Parlament, ob es den Anzug als erledigt abschreibt oder stehen lässt.
Rechtlich liegt die Zulassung zum Studium bei der Universität. Sie stützt sich auf das Universitätsvertragsrecht der Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und auf die universitären Zulassungsordnungen. Schweizweit gilt in der Regel die gymnasiale Matura als Zugangsberechtigung. Für Personen ohne Matura gibt es Alternativwege, etwa die Passerelle «Berufsmaturität – Universität» oder die Zulassung «sur dossier» für Erwachsene, die meist ein Mindestalter von 25 Jahren und Berufserfahrung voraussetzt. Die Regeln und ihre Anwendung unterscheiden sich je nach Hochschule und Fach. Die Universität Basel hat diese Möglichkeiten in ihren Zulassungsbestimmungen geregelt.
Das Thema ist wichtig, weil es um Durchlässigkeit im Bildungssystem, um Chancengleichheit und um den Fachkräftemangel geht. Lebenslanges Lernen und berufliche Neuorientierung gewinnen an Bedeutung. Zugleich stellt sich die Frage nach Kosten, Studienplätzen und Qualitätsanforderungen. Ich konnte keine aktuellen Angaben zum Stand des Geschäfts recherchieren. Die Unterlagen auf grosserrat.bs.ch geben genaueren Aufschluss.
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