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Es wird über eine Ausgabenbewilligung für die Ersatzbeschaffung eines Elektro-Lastwagens beraten. Der Bericht der UVEK-Kommission liegt vor.
Der Grosse Rat berät über eine Ausgabenbewilligung, also einen Kredit, mit dem ein bestehender Lastwagen der kantonalen Verwaltung durch ein Elektrofahrzeug ersetzt werden soll. Ausgaben über einer bestimmten Schwelle muss der Grosse Rat nach der Kantonsverfassung und dem Finanzhaushaltsgesetz bewilligen. Zuvor prüft die zuständige Fachkommission das Geschäft. Für Verkehrs- und Umweltthemen ist das die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK), die dem Plenum mit ihrem Bericht eine Empfehlung gibt. Genaue Angaben zu diesem konkreten Geschäft, etwa zu Kosten oder Fahrzeugtyp, konnte ich nicht recherchieren. Sie stehen in der Ratschlagsvorlage und im UVEK-Bericht auf grosserrat.bs.ch.
Hintergrund ist die Klimapolitik des Kantons Basel-Stadt. Die Stimmbevölkerung hat 2022 das Klimaschutzziel «Netto-Null bis 2037» beschlossen. Dieses gilt zunächst für die Treibhausgasemissionen im Kantonsgebiet. Die kantonale Verwaltung soll dabei eine Vorbildrolle übernehmen und ihre Fahrzeugflotte schrittweise auf alternative Antriebe umstellen. Das betrifft auch schwere Fahrzeuge, etwa für Stadtreinigung, Stadtgärtnerei oder Tiefbau.
Elektro-Lastwagen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Dieselmodelle. Dafür fallen im Betrieb tiefere Energie- und Wartungskosten an, und sie stossen lokal keine Abgase und weniger Lärm aus. In der Schweiz sind Elektro-Lastwagen zudem von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Das macht den Einsatz in der Stadt zusätzlich attraktiv. Bedeutsam ist das Geschäft, weil es zeigt, wie der Kanton seine Klimaziele bei der eigenen Flotte umsetzt und was das die Steuerzahlenden kostet.
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