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Es wird eine Ersatzwahl für ein Präsidium des Zivilgerichts (100 %) für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 behandelt. Die Validierung und das Schreiben des Regierungsrates liegen vor.
Im Kanton Basel-Stadt werden die Präsidien der Gerichte vom Volk gewählt. Der Grosse Rat stellt anschliessend formell fest, dass die Wahl gültig war (Validierung). Das geschieht nach § 25 des Wahlgesetzes. Die Ersatzwahl gilt nur für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022–2027. Der Anlass war der Rücktritt von Zivilgerichtspräsidentin Elisabeth Braun. Sie hatte ihren Rücktritt als Präsidentin am Zivilgericht erklärt, und das Geschäft ging an den Regierungsrat zur Ansetzung einer Ersatzwahl.
Der Wahltermin war der 27. September 2026. Als gemeinsame Kandidatur von SP, GRÜNEN und BastA! trat Anita Heer an. Für die Stelle kandidierte nur eine Person. Entspricht die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu besetzenden Zivilgerichtspräsidien, sieht das Wahlgesetz den Widerruf des angesetzten Wahlgangs vor. Die Vorgeschlagene wird dann vom Regierungsrat als gewählt erklärt. Es handelte sich also um eine «stille Wahl». Frau Heer ist bereits am Zivilgericht Basel-Stadt tätig. Der Grosse Rat nimmt die stille Wahl mit dem Schreiben des Regierungsrates zur Kenntnis und validiert sie. Dasselbe Verfahren gab es im Oktober 2025 bei der Nachfolge von Elisabeth Braun. Damals wurde Dominik Schnieper als Präsident des Zivilgerichts als gewählt erklärt.
Die Wahl ist wichtig, weil das Zivilgericht für Streitigkeiten zwischen Privaten zuständig ist, zum Beispiel im Miet-, Familien- oder Vertragsrecht. Die Validierung schliesst die Wahl formell ab und sichert die Besetzung des Gerichts. Zuletzt war die Auslastung ein Thema. Der Grosse Rat hatte im April 2026 vorübergehend die Pensen mehrerer Präsidien erhöht, weil die Arbeitsfähigkeit eines Präsidiumsmitglieds beeinträchtigt war.
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