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Die Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion von Frau Strahm und Konsorten betreffend die Regelung der Stellvertretungen an den Schulen wird behandelt.
Die Motion von Frau Andrea Strahm (Die Mitte) geht auf einen Medienbericht der «bz» vom Januar 2026 zurück. Demnach mussten erkrankte Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt teilweise selbst eine Stellvertretung organisieren, zum Teil informell über private WhatsApp-Chats. Die Motion fordert klare Zuständigkeiten, eine kantonale «Springer»-Datenbank und ein Ende der Stellvertretungssuche durch krankgemeldete Lehrpersonen. Bei informell organisierten Stellvertretungen fehlt zudem eine systematische Kontrolle der fachlichen Qualifikation. Die Motionärin sieht darin auch einen Verstoss gegen die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin. Aus ihrer Sicht müssen kranke Arbeitnehmende von jeder Arbeitsleistung befreit sein, auch von der Organisation ihrer Vertretung.
Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme eine mildere Form vorgeschlagen. Er beantragt dem Grossen Rat, die Motion als Anzug zu überweisen. Das Erziehungsdepartement teilt die Einschätzung, dass die aktuelle Organisation kurzfristiger Stellvertretungen überprüft werden soll.
Der Unterschied ist rechtlich relevant. Eine Motion ist im Basler Parlamentsrecht verbindlich. Sie verpflichtet die Regierung, eine Regelung oder einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Ein Anzug beauftragt die Regierung nur, ein Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten. Bei der Überweisung als Anzug bleibt der Regierung mehr Spielraum. Für Eltern, Schulen und Lehrpersonen ist das Thema wichtig, weil es um den Unterrichtsausfall, die Qualität der Vertretungen und die Gesundheit des Lehrpersonals geht. Es berührt auch die Attraktivität des Lehrberufs in Zeiten des Lehrkräftemangels.
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