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Das Schreiben des Regierungsrates zu drei Anzügen betreffend Unterführungen im Stadtgebiet wird behandelt: Herr Mattmüller zu Unterführungen allgemein, Frau Knellwolf zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Sicherheit von Fussgängerunterführungen sowie Herr Messerli zum Sicherheitsempfinden bei Brücken und Unterführungen.
Bei einem Anzug im Basler Grossen Rat wird der Regierungsrat beauftragt, ein Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten. Der Anzug ist der häufigste Vorstoss. Nach dem Bericht entscheidet das Parlament, ob es den Anzug abschreibt, also als erledigt betrachtet. Hier geht es um drei Vorstösse: Herr Mattmüller (SP) zu «Unterführungen im Stadtgebiet», Frau Knellwolf (Mitte) zu mehr Übersichtlichkeit und Sicherheit durch Beschriftung und Spiegel sowie Herr Messerli (SVP) zum Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bei Brücken und Unterführungen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, alle drei Anzüge abzuschreiben.
Der Regierungsrat nennt als Ziel, die Sicherheit, die Hindernisfreiheit und die Attraktivität für den Fussverkehr in den bestehenden Unter- und Überführungen zu verbessern. Dazu wurden 2024/25 insgesamt 44 Über- und Unterführungen flächendeckend überprüft. Ausserdem will der Regierungsrat Panoramaspiegel testen, um die Einsehbarkeit und Sicherheit in Unterführungen zu verbessern. Bei grösseren Infrastrukturprojekten soll künftig geprüft werden, ob nicht mehr zweckmässige Unterführungen aufgehoben und durch ebenerdige Querungen ersetzt werden können. Dabei zählen Verkehrs- und Schulwegsicherheit sowie ökologische und ökonomische Faktoren.
Der Kanton hat zudem Standards für die Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur (Stand September 2024). Sie enthalten ein eigenes Kapitel zu Über- und Unterführungen. Unterführungen sind für Fussgängerinnen und Fussgänger wichtig, gelten aber oft als unübersichtlich und unsicher. Das betrifft besonders Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Frage ist deshalb für Sicherheit, Barrierefreiheit und Stadtplanung relevant.
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