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Die Motion von Herrn Baumgartner und Konsorten fordert eine Stärkung der Härtefallregularisierung für Sans-Papiers im Kanton Basel-Stadt. Der Regierungsrat beantragt Nichtüberweisung, verweist aber auf laufende Bemühungen.
Kernpunkte:
Bei der Härtefallregularisierung geht es um die Möglichkeit, Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) in einem Härtefall eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Rechtsgrundlage ist Art. 30 Abs. 1 lit. b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Verbindung mit Art. 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Die Kantone prüfen die Gesuche und beantragen bei positivem Entscheid die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM). Die Kriterien sind unter anderem eine lange Aufenthaltsdauer, die Integration, die finanzielle Selbständigkeit, Sprachkenntnisse und die Frage, ob eine Rückkehr zumutbar wäre.
Die Kantone setzen den Bundesrahmen unterschiedlich um. Sie können über kantonale Härtefallkommissionen, Leitfäden und Praxisvorgaben beeinflussen, wie streng sie die Voraussetzungen auslegen. Deshalb unterscheiden sich die Bewilligungszahlen zwischen den Kantonen stark. Genf hat mit der «Operation Papyrus» (2017–2018) ein Pilotprojekt zur Regularisierung von Sans-Papiers durchgeführt. Es gilt in der Schweiz als Referenz für eine grosszügigere Handhabung im Rahmen des Bundesrechts.
Das Thema ist wichtig, weil schätzungsweise zehntausende Sans-Papiers in der Schweiz leben, oft in Haushalten, in der Pflege oder im Gastgewerbe. Ohne Papiere haben sie nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsschutz, Arbeitsrechten und Bildung. Politisch geht es um die Frage, wie weit ein Kanton seinen Ermessensspielraum ausschöpfen soll und ob einheitliche Regeln auf Bundesebene nötig sind. Aktuelle Zahlen und Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des Kantons Basel-Stadt (Migrationsamt) und des SEM. Ich konnte sie hier nicht abrufen, weshalb die Angaben auf allgemeinem Wissen beruhen.