00:00:00/ —
Der Bericht des Regierungsrates zu drei Motionen betreffend die Besteuerung des Eigenmietwerts wird behandelt: ohne Berücksichtigung des Landwerts (Herr Strahm), Berücksichtigung energetischer Sanierung (Frau Christ) und Besteuerung zu 60 % des Marktwerts (Herr Haller).
Der Eigenmietwert ist ein steuerbares fiktives Einkommen: Wer in der eigenen Immobilie wohnt, versteuert den Betrag, den er bei einer Vermietung erzielen könnte. Die Kantone legen die Höhe fest. Sie beträgt in der Regel mindestens 60 % der marktüblichen Miete. Die drei Motionen betreffen diese Berechnung. Sie fordern, den Landwert auszuklammern, energetische Sanierungen zu berücksichtigen und den Wert auf 60 % des Marktwerts zu begrenzen. Der Regierungsrat hält in seinem Bericht fest, dass der Eigenmietwert für Zweitliegenschaften und die Vermögenssteuerwerte auch bei einer Abschaffung auf Bundesebene bestehen bleiben.
Der Hintergrund ist die Neubewertung von 2016. Seit der letzten generellen Neubewertung im Jahr 2001 hatten sich die Verkaufspreise für Eigenheime in Basel-Stadt beinahe verdoppelt. Die Regierung nannte damals eine Mindestgrenze von 60 %, die das Bundesgericht vorschreibt. Seither sind die Eigenmietwerte weiter gestiegen. Für 2024 und 2025 stiegen sie wegen der Kopplung an den hypothekarischen Referenzzinssatz.
Auf Bundesebene hat sich die Lage inzwischen verändert. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September 2025 mit 57,7 Prozent zugestimmt. Basel-Stadt war die einzige Ausnahme unter den deutschsprachigen Kantonen. Es hätte den Eigenmietwert mit rund 53 Prozent der Stimmen beibehalten wollen. Am 1. April 2026 teilte der Bundesrat mit, dass die Abschaffung per 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin gilt in Basel weiterhin der bisherige Eigenmietwert. Die Frage, wie er bis dahin berechnet wird, bleibt daher für Eigentümerinnen und Eigentümer relevant. Zudem diskutiert der Kanton, ob Investitionen in Öko-Sanierungen abzugsfähig bleiben sollen.
No speaker statements