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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Perret und Konsorten betreffend sichere Durchfahrtsbreiten auf Velorouten in Tempo-30-Zonen wird behandelt.
Der Anzug 22.5246 von Herrn Jean-Luc Perret (SP) wurde im Mai 2022 eingereicht. Er verlangt sichere Durchfahrtsbreiten auf Velorouten in Tempo-30-Zonen. Vorausgegangen war 2021 eine Schriftliche Anfrage zu den Normen für Fahrbahnbreiten. Das Grundproblem: Bei der Einführung von Tempo-30-Zonen wurden auf vielen Velorouten Autoparkplätze versetzt oder zusätzlich markiert, um das Tempo zu reduzieren. Heute behindern parkierte Autos dort teils den Velo- und den querenden Fussverkehr. Ein Anzug ist ein parlamentarischer Auftrag, mit dem der Grosse Rat die Regierung bittet, etwas zu prüfen und darüber zu berichten. Nach dem Bericht entscheidet der Rat, ob er den Anzug abschreibt.
Der Regierungsrat hat in seinem Schreiben beantragt, den Anzug abzuschreiben. Die grundsätzlichen Anforderungen an sichere Velorouten sind seit 2025 gesetzlich verankert. Bereits 2024 wurden die Standards Fuss- und Veloinfrastruktur als bindende interne Richtlinie erlassen. Anforderungen an Durchfahrtsbreiten und Sicherheitsabstände werden bei der Planung und Überprüfung von Velorouten berücksichtigt.
Ein aktuelles Beispiel ist der St. Galler-Ring. Zwischen Wanderstrasse und Allschwilerstrasse entfallen an den Engstellen 13 Parkplätze. Vorgegeben sind mindestens 4,5 Meter Fahrbahnbreite und zusätzlich mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand bei Parkplätzen. Der Abstand soll Unfälle durch plötzlich geöffnete Autotüren («Dooring») verhindern. Der Kanton sieht darin einen Schritt zum Ziel von 40 zusätzlichen Kilometern Velovorzugsrouten in zehn Jahren. Zugleich kommt er damit der Forderung des Anzugs nach. Das Thema berührt einen Zielkonflikt zwischen Velosicherheit und Parkplätzen im knappen öffentlichen Raum.
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