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Der Bericht des Regierungsrates zur Motion von Herrn Baumgartner und Konsorten für die Unterstützung von aufsuchender Arbeit im Altersbereich wird behandelt.
Die aufsuchende Arbeit im Altersbereich umfasst Angebote, bei denen Fachpersonen ältere Menschen zu Hause oder im Quartier aufsuchen. Sie werden also nicht erst aktiv, wenn die Betroffenen selbst um Hilfe bitten. Ziel ist es, Einsamkeit, gesundheitliche Verschlechterung, Verwahrlosung, finanzielle Notlagen oder Überforderung früh zu erkennen. Das betrifft vor allem Menschen, die allein leben und kaum Kontakte haben oder bestehende Beratungsangebote nicht nutzen. Typische Beispiele sind Hausbesuche zur Beratung, Quartierprojekte und die Vermittlung an Spitex, Pro Senectute oder Sozialdienste.
Rechtlich ist im Kanton Basel-Stadt das Gesetz über die Alterspolitik und die Pflege (Langzeitpflege) relevant. Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsdepartement. Eine Motion ist im Grossen Rat ein verbindlicher Auftrag an die Regierung, eine Massnahme zu prüfen oder umzusetzen. Der Regierungsrat berichtet danach schriftlich, ob und wie er den Auftrag erfüllt hat. Der Grosse Rat entscheidet, ob er die Motion als erledigt abschreibt oder nicht.
Das Thema ist wichtig, weil die Bevölkerung in Basel wie in der ganzen Schweiz altert. Immer mehr Seniorinnen und Senioren leben allein und möchten möglichst lange selbstständig zu Hause bleiben. Früh ansetzende Unterstützung kann Heimeintritte und Notfälle verzögern oder vermeiden und damit langfristig Kosten sparen. Konkrete Angaben zum aktuellen Stand der Motion finden Sie in den Unterlagen des Grossen Rates auf grosserrat.bs.ch. Diese Angaben konnte ich hier nicht überprüfen.
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