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Der Anzug ist ein parlamentarisches Instrument des Basler Grossen Rates. Damit kann jedes Ratsmitglied oder eine ständige Kommission dem Regierungsrat oder dem Grossen Rat Anregungen zu Gesetzen, Beschlüssen oder Verwaltungsmassnahmen vorlegen. Erklärt der Grosse Rat einen Anzug für erheblich, wird er der Regierung, dem Ratsbüro oder einer Grossratskommission überwiesen. Im vorliegenden Fall betrifft das Anliegen den Betrieb des Parlaments selbst. Zuständig ist deshalb das Ratsbüro. Der Anzug ist weniger verbindlich als eine Motion. Wird er nicht entgegengenommen und zurückgezogen, ist das Geschäft ohne weitere Berichterstattung erledigt.
Das Thema passt zu den Basler Bemühungen, Plastikabfälle zu verringern. Der Kanton hat eine eigene Strategie gegen Kunststoffabfälle. Dazu gehören Massnahmen gegen Littering wie Pilotversuche mit Unterflurcontainern. Zudem hat der Grosse Rat die Mehrwegpflicht ausgeweitet, indem er § 20a des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt (USG) änderte. Auch bei der Wasserversorgung gibt es Vorarbeiten. Laut einem Regierungsratsbericht gibt es in Basel rund 30 Basilisken-Brunnen und acht eigene «Trinkbrünneli». Die übrigen Trinkbrunnen haben Wasserauslässe, an denen sich Flaschen weitgehend problemlos füllen lassen. Wasserspender in öffentlichen Gebäuden sind ebenfalls Teil dieses Angebots.
Für die Bevölkerung ist das Thema vor allem symbolisch und praktisch wichtig. Das Parlament des Kantons und der Stadt Basel möchte bei Nachhaltigkeit selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Leitungswasser in Mehrwegflaschen oder aus Wasserspendern verursacht weniger Verpackungsabfall und ist günstiger als Einwegflaschen. Der Aufwand für die Umstellung ist gering.