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Das Schreiben des Regierungsrates zur Interpellation Nr. 67 von Herrn Amiet betreffend Begegnungszonen als Superblock Light wird behandelt.
Begegnungszonen sind in der Schweiz verkehrsberuhigte Strassen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen und haben Vortritt. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr aber nicht unnötig behindern. Die Grundlage bildet die eidgenössische Signalisationsverordnung. Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Kantone und Gemeinden können Begegnungszonen auf Quartierstrassen einrichten, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
Das Konzept «Superblock» stammt ursprünglich aus Barcelona. Dort werden mehrere Häuserblöcke zu einer Einheit zusammengefasst. Der Durchgangsverkehr wird an den Rand verlagert, und im Inneren entstehen Raum für Aufenthalt, Begrünung und Spielen. Die Bezeichnung «Superblock Light» steht für eine einfachere, schrittweise Umsetzung. Dabei werden bestehende Instrumente wie Begegnungszonen, Tempo 20 und Durchfahrtsbeschränkungen kombiniert, statt Strassen aufwendig umzubauen.
In Basel-Stadt spielen mehrere Ziele zusammen. Dazu gehören das Klimaziel Netto-Null bis 2037, die Anpassung an die Hitze im dicht bebauten Stadtraum, mehr Aufenthaltsqualität und mehr Verkehrssicherheit in den Quartieren. Zugleich gibt es Konflikte um Parkplätze, Zufahrten für Gewerbe und Anwohnende sowie Auswirkungen auf Ausweichverkehr. Mit einer Interpellation kann der Grosse Rat vom Regierungsrat Auskunft über dessen Haltung und Pläne verlangen, ohne dass dadurch ein Beschluss gefasst wird. Aktuelle Informationen finden sich auf bs.ch beim Mobilitätsamt und beim Bau- und Verkehrsdepartement.
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