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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Frau Gölgeli und Konsorten betreffend die Schaffung eines Migrantinnen- und Migrantenrats für den Kanton Basel-Stadt wird behandelt.
Der Anzug (Geschäft 18.5441) wurde im Januar 2019 im Grossen Rat eingereicht. Das Datum der Überweisung ist dort mit dem 09.01.2019 vermerkt. Die Anzugstellenden um Frau Edibe Gölgeli bitten die Regierung zu prüfen, ob ein Migrantinnen- und Migrantenrat möglich wäre. Dieser Rat soll aus Personen ohne Schweizer Pass bestehen und von Migrantinnen und Migranten gewählt werden, die im Kanton wohnen. Begründet wird das mit dem Bevölkerungsanteil: Migrantinnen und Migranten machen 36 % der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt aus. Sie haben dennoch kein Stimm- und Wahlrecht. Der Vorstoss verweist darauf, dass frühere Initiativen zur politischen Partizipation gescheitert sind, und nennt den Ausländerrat der Stadt Zürich als mögliches Beispiel.
Ein Anzug ist im Basler Parlamentsrecht ein Vorstoss, mit dem der Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung beauftragt wird. Danach kann der Grosse Rat den Anzug abschreiben oder stehen lassen. Die Regierung hat ihre Antwort im Jahr 2021 beschlossen. Sie stand auf der Regierungsratssitzung vom 01.06.2021 auf der Traktandenliste. Im Bericht beantragt der Regierungsrat, den Anzug stehen zu lassen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Partizipation von Personen ohne Stimm- und Wahlrecht zu stärken. Andere Wege der Mitwirkung, etwa auf Quartierebene, gewichtet er jedoch höher als einen kantonalen Beirat.
Das Thema bleibt aktuell. Ein früherer Anzug zur Partizipation auf Quartierebene wurde vom Grossen Rat gegen den Antrag der Regierung zur erneuten Berichterstattung überwiesen. Die Regierung wies dort auf die sehr unterschiedliche Zusammensetzung der Zielgruppe und auf hohe Kosten hin. Die jüngste Berichterstattung zum Anzug steht in der Liste der neuen Berichte und Schreiben des Grossen Rates.
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