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Der Bericht und Vorschlag zur Wahl eines nebenamtlichen Richters am Strafgericht Basel-Stadt für den Rest der Amtsdauer 2022–2027 wird behandelt. Die Wahl erfolgt als Nachfolge von Frau Hersberger.
Frau Eva Sofia Hersberger hat ihren Rücktritt als nebenamtliche Richterin am Strafgericht Basel-Stadt erklärt. Der Rücktritt wurde im Grossen Rat am 15.04.2026 unter der Geschäftsnummer 26.5150 behandelt. Sie war bereits 2016 für die Amtsdauer 2016–2021 als Richterin am Strafgericht gewählt worden. Das Geschäft stand auf der Tagesordnung der Sitzung vom 14./21. Oktober 2026. Es ist ein Bericht der Wahlvorbereitungskommission (WVKo) mit der Nummer 26.5150.02.
Gewählt wird der Nachfolger oder die Nachfolge nur für den Rest der laufenden Amtsdauer. Diese dauert bis zum 31. Dezember 2027, wenn die nächsten ordentlichen Wahlen stattfinden. Die Wahlvorbereitungskommission prüft die Kandidaturen. Sie unterbreitet dem Grossen Rat Wahlvorschläge, und der Grosse Rat selbst ist das Wahlorgan. Nebenamtliche Richterinnen und Richter unterstützen die Gerichtspräsidien in den ihnen überwiesenen Verfahren und sind nebenamtlich tätig. Die Parteien schreiben solche Vakanzen oft intern aus und achten dabei auf ihre Vertretung am Gericht. Die Grünen haben zum Beispiel auf ihre Untervertretung bei den Richterstellen am Strafgericht hingewiesen.
Das Verfahren ist in Basel nicht ungewöhnlich. Ersatzwahlen für das Strafgericht kamen zuletzt in den Jahren 2024 und 2025 vor, nach den Rücktritten von Herrn David Mühlemann und Frau Désirée Stramandino. Bei der Wahl im Oktober 2025 etwa wurde Herr David Ballmer mit 92 Stimmen gegen eine Stimme gewählt. Die Wahl ist wichtig, weil die Besetzung des Strafgerichts die Arbeitsfähigkeit der Strafjustiz sichert. Sie ist auch wichtig für die demokratische Legitimation der Gerichte und für den Parteienproporz.
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