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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Frau Nussbaumer und Konsorten betreffend den Zugang zu Laptops für armutsbetroffene Jugendliche auf Sek-II-Stufe und Hochschulen im Kanton Basel-Stadt wird behandelt.
Ein «Anzug» ist im Kanton Basel-Stadt ein parlamentarischer Vorstoss. Er beauftragt den Regierungsrat, etwas zu prüfen und darüber zu berichten. Der hier behandelte Anzug wurde am 12. November 2025 eingereicht. Ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsschulen) müssen die Schülerinnen und Schüler für ihre Ausbildung einen eigenen, leistungsfähigen Laptop mitbringen (BYOD). Für Familien mit kleinem Budget ist das eine erhebliche finanzielle Hürde. Die Unterzeichnenden führen an, dass das schulische EduBS-Book, das alle ab der 5. Primarklasse erhalten, den technischen Anforderungen der Sek II und der Hochschulen nicht mehr genügt.
Das BYOD-Konzept hat der Grosse Rat bereits früher beschlossen. Er genehmigte ein Konzept samt 2,85-Millionen-Franken-Investitionskredit ohne Gegenstimme. Das Konzept betrifft die vollschulischen Angebote an Gymnasien, Fachmaturitätsschule und Wirtschaftsmittelschule.
Zur Abstimmung über die Überweisung: Der Anzug war im Dezember 2025 umstritten. Er wurde mit 81 Nein- gegen 4 Ja-Stimmen nicht überwiesen. Dass der Regierungsrat dennoch ein Schreiben vorlegt, deutet darauf hin, dass der Anzug später doch überwiesen wurde. Das lässt sich aus den Quellen nicht sicher bestätigen.
Der Regierungsrat beantragt, den Anzug abzuschreiben. Auf der Tertiärstufe erfolgt die Unterstützung bei der Anschaffung elektronischer Geräte nicht über die Bildungsinstitution, sondern über erhöhte Stipendienbeiträge, die einen Teil der EDV-Kosten decken. Das Thema ist relevant, weil es um Chancengerechtigkeit in der Bildung geht. Digitale Geräte sind heute Voraussetzung für Unterricht und Studium. Fehlen sie, kann das die Bildungschancen von Jugendlichen aus armutsbetroffenen Haushalten verschlechtern.
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