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Der Anzug von Frau Wenk und Konsorten von 2016 fordert Schutz für Sexarbeiterinnen durch Selbstverwaltung, inklusive Prüfung staatlich bereitgestellter Räume. Der Regierungsrat beantragt die Abschreibung.
Kernpunkte:
Basel-Stadt verfolgt in der Prostitutionspolitik seit den 1990er-Jahren eine «liberale, bewilligungsfreie Regulierung mit Verbotsvorbehalt». Eine Bordellbewilligung gibt es deshalb nicht. Das Mehrsäulenmodell besteht aus Koordination, Information und Beratung, Unterstützung sowie Kontrolle und Sanktion. Eine zentrale Rolle spielt die Fachstelle Aliena. Sie war 2024 mit rund 1'500 Sexarbeiterinnen in Kontakt. Seit 2019 müssen sich Sexarbeiterinnen persönlich bei Aliena melden, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Zuletzt hat der Grosse Rat das Angebot ausgebaut. Er hat eine befristete Finanzierung bis 2030 für ein Pilotprojekt zum Ausstieg aus der Sexarbeit beschlossen. Insgesamt sprach er 1,43 Millionen Franken.
Aktuell wird die Frage nach geschützten Räumen durch den Verkauf der Liegenschaften an der Webergasse 26 und 28 konkret. Sie liegen in der Kleinbasler Toleranzzone. Die Häuser stehen für 5,5 Millionen Franken zum Verkauf. Zu den Liegenschaften gehören elf Wohnungen, die heute von Sexarbeiterinnen genutzt werden. Fachleute warnen, dass mit jedem Umbau von Zimmern in normale Wohnungen die Infrastruktur der Toleranzzone schrumpft. Als Vorbild gilt die Genfer Stiftung Philénis, die Wohn- und Arbeitsräume für Sexarbeiterinnen zu fairen Preisen bereitstellt. Der Kanton prüft alternative Lösungen, darunter ein Stiftungsmodell nach Genfer Vorbild.
Das Thema ist wichtig, weil fehlende feste Räume in der Innenstadt laut Betroffenen die Gefahr von Gewalt und Isolation erhöhen. Gleichzeitig weichen Sexarbeiterinnen auf Wohnungen, Hotels oder Airbnb aus. Dort sind die Kontrollmöglichkeiten kleiner.