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Der Anzug von Herrn Jenny und Konsorten fordert eine systematische Überprüfung der Vergütungen von Mitgliedern in Gremien des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat beantragt die Abschreibung und verzichtet auf ein Votum. Es wurde kein anderer Antrag gestellt, der Anzug wurde abgeschrieben.
Der Anzug von David Jenny (FDP) stammt vom Juni 2018. Er wurde im September 2018 dem Regierungsrat überwiesen. Er verlangt, die Vergütungen für Mitglieder kantonaler Gremien systematisch zu überprüfen. Der Regierungsrat hat dazu mehrfach berichtet (2018, 2021, 2023, 2025 und 2026), und der Grosse Rat liess den Anzug jeweils stehen. Ein Anzug ist im Basler Parlamentsrecht ein Auftrag an die Regierung, ein Anliegen zu prüfen und darüber zu berichten. Mit der Abschreibung gilt er als erledigt.
Der Regierungsrat stellte 2021 fest, dass Sitzungsgelder an Kommissionsmitglieder departementsübergreifend nach möglichst einheitlichen Kriterien ausgezahlt werden sollten, es aber eine gewisse Heterogenität gebe. Als Antwort darauf hat er neue Verordnungen erlassen. Die «Verordnung betreffend die Entschädigung von Kommissionsmitgliedern» (VEKo) ist eine davon. Die zweite Verordnung (VEKoS) regelt die Entschädigung der Mitglieder der Baurekurs-, Personalrekurs- und Steuerrekurskommission sowie der Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten und für Diskriminierungsfragen. Der Entschädigungsmechanismus wurde dabei vereinfacht und vereinheitlicht.
Die Entschädigungen sind für Bürgerinnen und Bürger von Interesse, weil sie aus Steuergeldern bezahlt werden. Einheitliche Regeln sollen Transparenz und Gleichbehandlung zwischen den Gremien sicherstellen. In den Erläuterungen gilt ausserdem der Grundsatz, dass die Arbeitszeit von Kantonsangestellten nicht doppelt vergütet werden soll. Der Regierungsrat sieht das Anliegen des Anzugs mit den neuen Verordnungen offenbar als umgesetzt an und hat deshalb die Abschreibung beantragt.
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