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Das Schreiben des Regierungsrates zum Anzug von Herrn Mazzotti und Konsorten betreffend die Auswirkungen verschiedener Schulmodelle auf die Chancengerechtigkeit wird behandelt.
Im Kanton Basel-Stadt gibt es seit der Schulharmonisierung (HarmoS, 2012/13) eine sechsjährige Primarschule. Darauf folgt die dreigliedrige Sekundarschule mit den Leistungszügen A (allgemeine Anforderungen), E (erweiterte Anforderungen) und P (hohe Anforderungen). Parallel dazu gibt es das Gymnasium. Der Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe I erfolgt nach der 6. Klasse. Er stützt sich auf Noten, Lehrerempfehlung und Elternwillen. Das Thema «Schulmodelle» fragt, ob getrennte Leistungszüge, durchlässigere Modelle oder integrierte Modelle (zum Beispiel Gesamt- oder Stammklassenmodelle mit Niveauunterricht) gleiche Bildungschancen besser sichern.
Ein «Anzug» ist im Basler Grossen Rat ein parlamentarischer Vorstoss. Er beauftragt den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob eine Massnahme sinnvoll ist. Der Regierungsrat antwortet mit einem Schreiben. Der Grosse Rat entscheidet dann, ob er den Anzug abschreibt oder stehen lässt. Das Schreiben des Regierungsrates ist also ein Prüfbericht und noch kein Gesetz.
Chancengerechtigkeit ist ein Dauerthema der Bildungspolitik. Studien wie PISA und nationale Bildungsberichte zeigen für die Schweiz einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsverlauf. Das gilt besonders beim Übertritt in anspruchsvollere Schulstufen. Gerade in einem städtischen Kanton wie Basel-Stadt mit sehr vielfältiger Schülerschaft ist die Frage wichtig. Sie betrifft Familien, Schulen und die späteren Chancen auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt.
Ich konnte keine aktuellen Quellen abrufen. Die Angaben beruhen auf allgemeinem Wissen. Den genauen Inhalt des Schreibens finden Sie in der Geschäftsdatenbank des Grossen Rates auf grosserrat.bs.ch.
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