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Es werden zwei Mitglieder der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (IGPK) des Universitäts-Kinderspitals beider Basel gewählt. Die Wahlen erfolgen als Nachfolge von Herrn Karger und Herrn Mattmüller.
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) ist ein gemeinsames Spital der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Es ist als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert, die beide Kantone gemeinsam tragen. Weil zwei Parlamente beteiligt sind, übt keines allein die parlamentarische Oberaufsicht aus. Diese Aufgabe übernimmt eine Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission (IGPK). Sie stützt sich auf den Staatsvertrag zwischen den beiden Basel. Dort ist geregelt, dass die Parlamente beider Kantone Mitglieder in die Kommission entsenden.
Die IGPK prüft die Geschäftsführung und den Geschäftsbericht des UKBB. Sie begleitet auch die Jahresrechnung, die Eignerstrategie und die Zusammenarbeit zwischen den Trägerkantonen und der Spitalleitung. Sie ist nicht für operative Entscheide zuständig. Sie kontrolliert aber, ob das Spital seinen Leistungsauftrag erfüllt und wie es mit öffentlichen Mitteln umgeht. Die Kommission besteht aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern aus dem Grossen Rat Basel-Stadt und dem Landrat Basel-Landschaft. Der Grosse Rat wählt seine Vertretung selbst. Wenn Mitglieder aus der Kommission ausscheiden, etwa wegen Rücktritts oder Ausscheidens aus dem Rat, wählt er Nachfolgerinnen oder Nachfolger für die restliche Amtsdauer.
Die Wahl ist wichtig, weil das UKBB für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der ganzen Region zentral ist. Das Spital steht, wie viele Spitäler, unter finanziellem und personellem Druck. Eine funktionierende, politisch breit abgestützte Aufsicht schafft Transparenz und Vertrauen. Die Ersatzwahlen sichern die Arbeitsfähigkeit der IGPK. Aktuelle Entwicklungen konnte ich hier nicht recherchieren. Die Dokumente auf grosserrat.bs.ch und auf der UKBB-Website enthalten dazu weitere Informationen.
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