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Die Motion von Herrn Urgese und Konsorten betreffend die Anpassung der Lärmschutzverordnung Basel-Stadt wird behandelt. Es geht um einen früheren Arbeitsbeginn auf Baustellen in den Sommermonaten zum Schutz der Gesundheit der Bauarbeitenden.
Die Motion betrifft die Basler Lärmschutzverordnung. Sie regelt, wann auf Baustellen lärmintensive Arbeiten erlaubt sind. Üblicherweise gilt in Basel-Stadt ein Baulärm-Zeitfenster am Morgen ab 7 Uhr, mit Mittagsruhe und Abendbegrenzung. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen sind laute Arbeiten grundsätzlich verboten. Diese Angaben stammen aus meinem allgemeinen Wissen und konnten nicht anhand aktueller Quellen geprüft werden. Die genauen Zeiten stehen in der Verordnung selbst. Verbindlich sind der Wortlaut der Verordnung und der Motionstext. Ein früherer Arbeitsbeginn im Sommer würde diese kantonalen Bestimmungen ändern. Zusätzlich gelten die Vorgaben des Bundes, vor allem das Umweltschutzgesetz und die Baulärm-Richtlinie des Bundesamts für Umwelt.
Hintergrund ist die zunehmende Hitzebelastung. Die Sommer in der Schweiz werden heisser, und Städte wie Basel erwärmen sich wegen der dichten Bebauung besonders stark. Bauarbeitende sind bei körperlich schwerer Arbeit im Freien besonders gefährdet. Hitze kann zu Erschöpfung, Hitzschlag und mehr Unfällen führen. Gewerkschaften und Branchenverbände fordern deshalb schon länger angepasste Arbeitszeiten oder Hitzepausen. In anderen Kantonen und Ländern gibt es bereits Hitzeregelungen, zum Beispiel einen früheren Arbeitsbeginn oder Arbeitsstopp bei extremen Temperaturen.
Der Konflikt liegt zwischen zwei Schutzanliegen. Ein früherer Beginn schützt die Gesundheit der Arbeitenden, bedeutet aber mehr Lärm in den Morgenstunden. Anwohnende könnten dadurch in ihrer Ruhezeit gestört werden. Der Grosse Rat muss deshalb Gesundheitsschutz und Lärmschutz gegeneinander abwägen.
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