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Die Motion von Frau von Falkenstein betreffend die Erarbeitung und Umsetzung eines Myopie-Präventionsprogramms wird behandelt.
Die Motion von Frau Annina von Falkenstein (LDP) wurde am 9. September 2026 eingereicht. Sie verlangt ein Myopie-Präventionsprogramm für den Kanton Basel-Stadt. Die Motion verweist auf Studien und Prognosen, nach denen die Zahl der Menschen mit Sehverlust wegen starker Kurzsichtigkeit massiv zunimmt. Fachleute bezeichnen Kurzsichtigkeit demnach als eine der Hauptursachen für Erblindung. Die Motion fordert auch systematische Erhebungen von Myopie-Daten, etwa zur Häufigkeit und Verbreitung. Sie weist darauf hin, dass Basel-Stadt mit der Ophthalmologischen Klinik des Universitätsspitals und privaten Forschungsinstitutionen wie dem IOB über gute Voraussetzungen verfügt. Das Programm soll idealerweise zusammen mit anderen Kantonen lanciert werden.
Myopie (Kurzsichtigkeit) nimmt weltweit stark zu. Als Faktoren gelten viel Naharbeit und Bildschirmzeit sowie wenig Aufenthalt im Freien. Hohe Myopie erhöht das Risiko für Netzhautablösung, Grauen und Grünen Star sowie Makulaschäden. Zu den bekannten Präventionsansätzen gehören mehr Tageslicht im Freien für Kinder, Pausen bei Naharbeit und frühe augenärztliche Kontrollen. Daneben gibt es medizinische Behandlungen, zum Beispiel niedrig dosierte Atropin-Augentropfen. Das sind allgemeine medizinische Hinweise und keine Angaben aus dem Vorstoss.
Rechtlich ist die Motion ein verbindlicher Auftrag an den Regierungsrat. Der Grosse Rat kann damit Aufträge im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats erteilen. Eine Motion darf allerdings nicht gegen höherrangiges Recht verstossen, etwa gegen Bundesrecht oder interkantonales Recht. Der Regierungsrat prüft deshalb die Zulässigkeit. In der Praxis beantragt er oft, eine Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen. Gesundheitsprävention und Schulfragen liegen teils bei den Kantonen, teils beim Bund. Das ist für die Umsetzung wichtig, besonders bei einer Zusammenarbeit mit anderen Kantonen.
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