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Es wird über die Bewilligung eines Beitrags an den Kanton Jura zur Deckung einer Zahlungslücke im Finanzausgleich beraten. Der Ratschlag des Regierungsrates liegt vor.
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) soll die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone verringern. Der Ressourcenausgleich wird von finanzstarken Kantonen wie Basel-Stadt und vom Bund getragen. Er fliesst an ressourcenschwache Kantone, zu denen der Kanton Jura gehört. Rechtsgrundlage sind Artikel 135 der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). Die Beiträge werden vom Bund und von den Kantonen für jeweils vier Jahre festgelegt.
Ein zusätzlicher Beitrag an den Kanton Jura wäre eine freiwillige Leistung ausserhalb der üblichen Mechanik des Ausgleichs. Ein solcher Beitrag wäre ein Ausnahmefall. Er betrifft die interkantonale Solidarität und müsste vom Grossen Rat bewilligt werden. Das Verfahren verläuft über einen Ratschlag des Regierungsrates, den zuerst eine Kommission prüft. Danach entscheidet der Grosse Rat. Je nach Höhe der Summe kann ein Beschluss ausgabenrechtlich unterschiedlich behandelt werden, etwa als Ausgabe, die dem Referendum unterliegt.
Die Frage ist wichtig, weil Basel-Stadt als finanzstarker Kanton zu den wichtigsten Zahlern im System gehört. Darüber, wie solidarisch und wie verbindlich der Finanzausgleich ausgestaltet sein soll, wird regelmässig politisch gestritten. Die Entscheidung kann deshalb ein Signal für das Verhältnis zwischen Geber- und Nehmerkantonen sein. Konkrete aktuelle Angaben zur Höhe des Beitrags und zur Zahlungslücke konnte ich nicht überprüfen. Sie stehen im Ratschlag auf der Website des Grossen Rates Basel-Stadt.
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